Brandenburg (P 10)

Mit den Prüfungen am Ende der zehnten Jahrgangsstufe (P10) an Brandenburger Schulen soll festgestellt werden, inwieweit die Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Bildungsziele in wesentlichen Kernbereichen erreicht haben. Die Prüfungen dienen damit der Feststellung des Leistungsstandes unter einheitlichen Bedingungen und stellen gleichzeitig einen Baustein der Leistungserziehung in der Sekundarstufe I dar. Des Weiteren sollen die Prüfungen jeweils so konzipiert werden, dass sie eine standardsichernde Wirkung auf den hinführenden Unterricht haben.

Das ISQ ist nicht mehr für die Auswertung der zentralen Ergebnisse der Prüfungen P10 zuständig.

Weitere fachliche Informationen sind auf den entsprechenden Seiten des Brandenburgischen Bildungsserver zu finden www.bildung-brandenburg.de