Nutzung von ISQ Datenbeständen
Sie haben ein Interesse an bestimmten Datenbeständen des ISQ? Wissenschaftliche Einrichtungen haben die Möglichkeit, für Re- oder Sekundäranalysen auf Datenbestände des ISQ zuzugreifen. Grundlage für die Bereitstellung ist ein Antragsverfahren, welches vom Vorstand des ISQ auf seiner 33. Sitzung am 18. Dezember 2013 beschlossen wurde.
Jeder Antrag ist an die wissenschaftliche Leitung des ISQ zu richten und wird dort zunächst anhand formeller Kriterien geprüft. Dies sind:
- Ist die geplante Nutzung wissenschaftlich?
- Sind alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten?
- Gefährden die Analysen laufende Qualifikations- und Publikationsarbeiten, d. h. betreffen sie Fragestellungen, die von den Datenproduzenten zeitlich befristet gesperrt wurden?
- Entsprechen die geplanten Analysen den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Eigentümer der Daten (z. B. MBJS, SenBJF), insbesondere: ist in den geplanten Analysen kein Ländervergleich geplant?
Sind die formalen Kriterien erfüllt, wird der Antrag zur Freigabe an die Dateneigentümer weitergeleitet (im Falle von Berliner Daten an die Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie; im Falle von Brandenburger Daten an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport).
Nach Freigabe wird ein entsprechender Kooperationsvertrag erstellt, der unterschrieben an das ISQ zurückgesendet werden muss, bevor der Datenzugang gewährt werden kann.
Antrag auf Datennutzung
Als Antrag ist ein Exposé einzureichen, welches die geplanten wissenschaftlichen Fragestellungen und Analysen präzisiert.
Anzugeben sind:
- Antragsteller/-in: Titel, Nachname, Vorname, Institution, Straße, PLZ, Ort, Telefon, E-Mail
- Daten: konkrete Spezifikation der gewünschten Daten (Studie, Zeitraum, Variablen, …)
- Exposé: Der Antragsinhalt sollte einen Gesamtumfang von 10 Seiten nicht überschreiten. Optimal ist eine Länge von 2-3 Seiten. Beschränken Sie sich deshalb bitte bei den inhaltlichen Ausführungen auf die Kernthesen und legen Sie Ihren Schwerpunkt auf das Forschungsanliegen, die Hypothesen, die zu verwendenden Daten/Variablen und Ihre geplanten Analysen. Diese Punkte sind insbesondere für den Abschluss des Datennutzungsvertrags von hoher Wichtigkeit.
- Titel des Forschungsprojektes
- Zusammenfassung des Forschungsanliegens
- Herleitung der Fragestellung
- Daten/Variablen
- Hypothesen
- Geplante Analysen
- Ergänzende Angaben
Kooperationsvertrag
Nach Freigabe des Antrags durch die Dateneigentümer wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der (a) Serviceleistungen des ISQ im Zusammenhang mit der Datenweitergabe definiert und (b) Rechte und Fristen zur Nutzung der Daten des ISQ bei einer wissenschaftlichen Verwertung (z.B. in Form von Publikationen oder Forschungsanträgen) festlegt.
Der Kooperationsvertrag umfasst folgende Paragrafen:
- 1 Vertragsgegenstand
- 2 Nutzungsbedingungen
- 3 Fristen / Termine
- 4 Gewährleistung
- 5 Ansprechpartner
- 6 Kosten
- 7 Geheimhaltung / Datenschutz
- 8 Haftung
- 9 Nutzung der Ergebnisse
- 10 Kündigung
- 11 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
- 12 Sonstige Vereinbarungen
Die anschließende Datenübermittlung erfolgt auf elektronischem Wege.
Datenschutzhinweis
Mit der Übersendung eines Antrags auf Datennutzung an das ISQ erklären Sie sich damit einverstanden, dass die angegebenen Kontaktdaten zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet werden.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen. Hierfür genügt eine formlose E-Mail an info@isq-bb.de.
Wir weisen darauf hin, dass bei ungeschützter Übersendung Ihres Antrags auf elektronischem Wege von Seiten des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg keine Gewähr für die Sicherheit übermittelter persönlicher Daten übernommen werden kann.